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§ 7 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt - Kontakt zu Personalverbänden und -organisationen

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§ 7 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt · Kontakt zu Personalverbänden und -organisationen

1. Im Auftrag des Departementes für Finanzen und Soziales informiert das Personalamt den Dachverband der Personalverbände sowie die Personalkommission frühzeitig über alle grundlegenden Personal-, Führungs- und Organisationsfragen und lädt sie gegebenenfalls zur Stellungnahme ein.

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