172.33
CH-TG
§ 5 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt - Besoldungsordnung
§ 5 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt · Besoldungsordnung
1. Die Aufgaben des Personalamtes im Rahmen des Besoldungswesens richten sich nach den Besoldungsverordnungen des Grossen Rates sowie nach den einschlägigen Vollziehungserlassen des Regierungsrates.