Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.33 CH-TG

§ 5 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt - Besoldungsordnung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt · Besoldungsordnung

1. Die Aufgaben des Personalamtes im Rahmen des Besoldungswesens richten sich nach den Besoldungsverordnungen des Grossen Rates sowie nach den einschlägigen Vollziehungserlassen des Regierungsrates.

← § 4 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt Zuständigkeit, Stellung § 6 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →