172.33
CH-TG
§ 4 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt - Aufgaben für die Zentralverwaltung
§ 4 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt · Aufgaben für die Zentralverwaltung
1. Dem Personalamt obliegen für die Zentralverwaltung insbesondere
1. die Suche nach Personal durch Ausschreibung der Stellen und Mitwirkung bei der Anstellung;
2. die Mitwirkung bei der Einführung neuer Mitarbeiter;
3. die Förderung und Betreuung der Mitarbeiter.