Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.33 CH-TG

§ 4 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt - Aufgaben für die Zentralverwaltung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt · Aufgaben für die Zentralverwaltung

1. Dem Personalamt obliegen für die Zentralverwaltung insbesondere

1. die Suche nach Personal durch Ausschreibung der Stellen und Mitwirkung bei der Anstellung;

2. die Mitwirkung bei der Einführung neuer Mitarbeiter;

3. die Förderung und Betreuung der Mitarbeiter.

← § 3 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt Zuständigkeit, Stellung § 5 Reglement des Regierungsrates für das Personalamt →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →