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172.31 ITV CH-TG

§ 7 Informatikverordnung (ITV) - IT-Steuerungsausschuss

Organisation
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§ 7 ITV · IT-Steuerungsausschuss

1. Mitglieder des IT-Steuerungsausschusses sind

1. Staatsschreiberin oder Staatsschreiber

2. Generalsekretärinnen oder Generalsekretäre der Departemente

3. Chefin oder Chef des Amts für Informatik

2. Der Vorsitz liegt bei der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär des zuständigen Departements.

3. ...

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