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172.31 ITV CH-TG

§ 2 Informatikverordnung (ITV) - Strategien des Regierungsrates

Geltungsbereich und Grundlagen
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§ 2 ITV · Strategien des Regierungsrates

1. Der Regierungsrat erlässt

1. IT-Strategie des Kantons Thurgau

2. Strategie Digitale Verwaltung Thurgau

2. Die IT-Strategie bestimmt die Grundsätze und strategischen Ziele für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.

3. Die Strategie Digitale Verwaltung Thurgau bestimmt die Grundsätze für eine moderne, digitale Verwaltung und bezeichnet die wesentlichen Handlungsfelder.

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