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172.31 ITV CH-TG

§ 1 Informatikverordnung (ITV) - Geltungsbereich

Geltungsbereich und Grundlagen
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§ 1 ITV · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für alle Departemente, die Staatskanzlei und die Gerichte.

2. Für den Unterricht an kantonalen Schulen findet diese Verordnung keine Anwendung.

3. ...

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