172.31
ITV
CH-TG
§ 1 Informatikverordnung (ITV) - Geltungsbereich
Geltungsbereich und Grundlagen
§ 1 ITV · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für alle Departemente, die Staatskanzlei und die Gerichte.
2. Für den Unterricht an kantonalen Schulen findet diese Verordnung keine Anwendung.
3. ...