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172.1 GRR CH-TG

§ 20 Geschäftsreglement des Regierungsrates (GRR) - Aufgaben der Staatskanzlei

Staatskanzlei
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§ 20 GRR · Aufgaben der Staatskanzlei

1. Die Staatskanzlei ist die allgemeine Stabsstelle des Regierungsrates.

1bis. Sie stellt den Geschäftsverkehr sicher.

2. Sie sorgt nach den Weisungen des Regierungsrates für die Information der Öffentlichkeit.

3. Bei eidgenössischen und kantonalen Urnengängen sowie bei Bezirkswahlen amtet die Staatskanzlei als kantonales Wahlbüro.

3bis. Sie beglaubigt Unterschriften thurgauischer Urkundspersonen und stellt Apostillen aus.

4. Der Regierungsrat kann der Staatskanzlei weitere Aufgaben übertragen.

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