172.1
GRR
CH-TG
§ 14 Geschäftsreglement des Regierungsrates (GRR) - Traktanden
Regierungsrat - Sitzungen
§ 14 GRR · Traktanden
1. Unter der Leitung der Präsidentin oder des Präsidenten behandelt der Rat seine Geschäfte wie folgt
1. Protokoll der letzten Sitzung
2. * Anträge
3. * Korrespondenzen
2. Am Schluss eröffnet die Präsidentin oder der Präsident die Umfrage unter den Mitgliedern. Diese dient der Orientierung des Rates über Geschäfte von allgemeinem Interesse und zur Vorbereitung zukünftiger Entscheide.