172.1
GRR
CH-TG
§ 12 Geschäftsreglement des Regierungsrates (GRR) - Ordentliche Sitzungen
Regierungsrat - Sitzungen
§ 12 GRR · Ordentliche Sitzungen
1. Der Rat versammelt sich ordentlicherweise jeden Dienstag zu einer Sitzung.
2. Die Präsidentin oder der Präsident beruft die Sitzung ein.