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172.1 GRR CH-TG

§ 12 Geschäftsreglement des Regierungsrates (GRR) - Ordentliche Sitzungen

Regierungsrat - Sitzungen
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§ 12 GRR · Ordentliche Sitzungen

1. Der Rat versammelt sich ordentlicherweise jeden Dienstag zu einer Sitzung.

2. Die Präsidentin oder der Präsident beruft die Sitzung ein.

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