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§ 6 Reglement des Grossen Rates über das Begnadigungsverfahren - Entscheid des Grossen Rates

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§ 6 Reglement des Grossen Rates über das Begnadigungsverfahren · Entscheid des Grossen Rates

1. Über die Frage der Begnadigung wird ohne vorgängige Diskussion in geheimer Abstimmung entschieden. Für einen bejahenden Entscheid ist die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Grossen Rates erforderlich.

2. Spricht sich der Rat grundsätzlich für die Begnadigung aus, so wird über den Umfang der Begnadigung nach allfälliger Diskussion offen abgestimmt.

3. Der Grosse Rat kann einen Zeitraum bestimmen, innerhalb welchem ein abgelehntes Gesuch nicht erneuert werden darf.

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