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§ 6 Beschluss des Grossen Rats über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen - Schlussbestimmung

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§ 6 Beschluss des Grossen Rats über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen · Schlussbestimmung

1. Zu den vorstehenden Sitzungsgeldern und Entschädigungen werden keine Teuerungszulagen ausgerichtet.

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