171.11
CH-TG
§ 5 Beschluss des Grossen Rats über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen - Ausführungskompetenzen des Büros
§ 5 Beschluss des Grossen Rats über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen · Ausführungskompetenzen des Büros
1. Dem Büro steht die Kompetenz zu, bei Bedarf die notwendigen Beschlüsse zur Präzisierung und Anwendung des vorliegenden Beschlusses zu fassen.