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§ 5 Beschluss des Grossen Rats über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen - Ausführungskompetenzen des Büros

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§ 5 Beschluss des Grossen Rats über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen · Ausführungskompetenzen des Büros

1. Dem Büro steht die Kompetenz zu, bei Bedarf die notwendigen Beschlüsse zur Präzisierung und Anwendung des vorliegenden Beschlusses zu fassen.

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