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§ 1 Beschluss des Grossen Rats über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen - Sitzungsgelder

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§ 1 Beschluss des Grossen Rats über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen · Sitzungsgelder

1. Den Mitgliedern des Grossen Rats werden folgende Sitzungsgelder ausgerichtet

1.* Für die Teilnahme an Sitzungen des Grossen Rats

1.1 * pro Sitzung bis zu einem halben Tag: Fr. 200

1.2 * pro ganztägige Sitzung: Fr. 400

2. Bei verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Sitzung entscheidet das Büro über die Auszahlung des Sitzungsgeldes.

3.* Für die Teilnahme an Kommissionssitzungen und Sitzungen des Büros: pro Sitzung: Fr. 200

4. Für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen oder der Fraktionspräsidienkonferenz: pro Sitzung: Fr. 150

5.* Für die Teilnahme an interkantonalen oder internationalen Konferenzen gelten die Ansätze von § 1 Abs. 1 Ziff. 1 sinngemäss

2. Wer eine Sitzung leitet, für die gemäss § 1 ein Sitzungsgeld ausgerichtet wird, erhält das doppelte Sitzungsgeld. Die Mitglieder des Ratssekretariates erhalten für die Sitzungen des Grossen Rats ein um Fr. 50 höheres Sitzungsgeld.

3. Es wird die Teilnahme an den an die Sitzungen des Grossen Rats angelehnten sowie an ausserordentlichen Fraktionssitzungen gemäss Abs. 1 Ziff. 4 entschädigt.

4. Die Fraktionspräsidien führen über die Teilnahme an den Fraktionssitzungen eine Präsenzkontrolle zu Handen der Parlamentsdienste.

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