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171.1 GOGR CH-TG

§ 9 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Stimmenzählende

Konstituierung und Organisation
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§ 9 GOGR · Stimmenzählende

1. Die Stimmenzählenden ermitteln zusammen mit dem Ratssekretariat die Abstimmungsresultate.

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