171.1
GOGR
CH-TG
§ 75 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Revision
Schlussbestimmung
§ 75 GOGR · Revision
1. Mit einer Motion kann dem Ratsbüro der Auftrag erteilt werden, eine Vorlage zur Abänderung dieser Geschäftsordnung zu unterbreiten. Das Ratsbüro kann auch von sich aus eine Botschaft zur Änderung an den Grossen Rat richten.