171.1
GOGR
CH-TG
§ 70 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Fraktionspräsidienkonferenz
Fraktionen
§ 70 GOGR · Fraktionspräsidienkonferenz
1. Die Präsidien der Fraktionen bilden zusammen mit dem Präsidium und Vizepräsidium die Fraktionspräsidienkonferenz. Sie steht unter der Leitung einer Fraktionspräsidentin oder eines Fraktionspräsidenten. Diese oder dieser wird von den Konferenzmitgliedern für eine Legislaturperiode gewählt.
2. Die Fraktionspräsidienkonferenz stellt den Kontakt unter den Fraktionen sicher und bereitet insbesondere die Wahlgeschäfte vor.
3. Sie kann auch durch das Präsidium oder auf Antrag eines der übrigen Mitglieder einberufen werden.