171.1
GOGR
CH-TG
§ 7 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Ratspräsidium
Konstituierung und Organisation
§ 7 GOGR · Ratspräsidium
1. Das Präsidium leitet die Geschäfte des Grossen Rats.
2. Das Präsidium stellt für jede Sitzung eine Tagesordnung auf und erlässt mit Ausnahme der Eröffnungssitzung die Sitzungseinladungen.
3. Zur Vorbereitung der Ratsverhandlungen können die Präsidien der Fraktionen oder der vorberatenden Kommissionen beigezogen werden.
4. Das Präsidium führt in den Sitzungen den Vorsitz. Bei Verhinderung wird dieser vom Vizepräsidium oder allenfalls von jenem Ratsmitglied übernommen, welches das letzte Präsidium innehatte.
5. Für die Abwicklung der Geschäfte stehen dem Präsidium die Parlamentsdienste zur Verfügung.