§ 63 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Justizkommission
§ 63 GOGR · Justizkommission
1. Die Justizkommission erfüllt folgende Aufgaben
1. * parlamentarische Aufsicht über die Organisation und Geschäftsführung der richterlichen Behörden
2. Prüfung der Rechenschaftsberichte der kantonalen Gerichte;
3. * Tätigkeit und Befugnisse gemäss Reglement des Grossen Rats über das Begnadigungsverfahren[6]
4. * Tätigkeit und Befugnisse gemäss Gesetz über die Ausübung des Petitionsrechtes
5. * Vorberatung der Gesuche um Erteilung des Kantonsbürgerrechtes
2. Die Kommission erstattet dem Grossen Rat über ihre Tätigkeit und die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht und stellt die erforderlichen Anträge in den einzelnen Sachbereichen.
3. Die Justizkommission kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Subkommissionen bilden und diesen Aufgaben und Kompetenzen übertragen. Gegenüber dem Grossen Rat bleibt die Justizkommission verantwortlich.