171.1
GOGR
CH-TG
§ 56 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Bürgerrechtsgesuche, Begnadigungsgesuche
Verhandlungen - Volksinitiativen, Petitionen und andere Eingaben
§ 56 GOGR · Bürgerrechtsgesuche, Begnadigungsgesuche
1. Der Grosse Rat entscheidet über Gesuche um Erteilung des Kantonsbürgerrechtes oder um Begnadigung auf Antrag der Justizkommission.