Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.1 GOGR CH-TG

§ 56 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Bürgerrechtsgesuche, Begnadigungsgesuche

Verhandlungen - Volksinitiativen, Petitionen und andere Eingaben
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§ 56 GOGR · Bürgerrechtsgesuche, Begnadigungsgesuche

1. Der Grosse Rat entscheidet über Gesuche um Erteilung des Kantonsbürgerrechtes oder um Begnadigung auf Antrag der Justizkommission.

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