171.1
GOGR
CH-TG
§ 55 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Andere Eingaben
Verhandlungen - Volksinitiativen, Petitionen und andere Eingaben
§ 55 GOGR · Andere Eingaben
1. Andere Eingaben an den Grossen Rat legt das Präsidium dem Ratsbüro zur Erledigung vor. Das Ratsbüro kann die Eingabe ad acta legen, dem Rat Antrag stellen oder eine Stellungnahme der Justizkommission, des Regierungsrats oder der davon betroffenen Behörde einholen.