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171.1 GOGR CH-TG

§ 44 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Rückweisung einer Parlamentarischen Initiative

Verhandlungen - Persönliche Vorstösse
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§ 44 GOGR · Rückweisung einer Parlamentarischen Initiative

1. Das Ratsbüro weist nach Anhören des Regierungsrats eine Parlamentarische Initiative zurück, wenn sie sich auf einen Gegenstand bezieht, welcher schon als Ratsgeschäft anhängig ist, oder wenn der Gegenstand vom Regierungsrat als Vorlage vorbereitet und innerhalb eines halben Jahrs dem Grossen Rat vorgelegt wird.

2. Wird die Rückweisung aus der Mitte des Rats angefochten, beschliesst der Rat ohne vorgängige Diskussion über die Entgegennahme der Initiative.

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