171.1
GOGR
CH-TG
§ 41 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Behördenreferendum
Verhandlungen - Gesetze, Verordnungen und weitere Erlasse
§ 41 GOGR · Behördenreferendum
1. Wird ein Erlass, welcher der fakultativen Volksabstimmung unterliegt, in der Schlussabstimmung angenommen, stellt das Präsidium die Frage, wer sich für eine Volksabstimmung ausspreche. Eine Diskussion findet nicht statt. Das Ergebnis wird ermittelt.