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171.1 GOGR CH-TG

§ 40 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Redaktionslesung, Schlussabstimmung

Verhandlungen - Gesetze, Verordnungen und weitere Erlasse
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§ 40 GOGR · Redaktionslesung, Schlussabstimmung

1. Über die Fassung der Gesetzgebungs- und Redaktionskommission wird eine Redaktionslesung durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Schlussabstimmung.

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