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171.1 GOGR CH-TG

§ 34 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Stimme des Präsidenten oder der Präsidentin

Verhandlungen - Allgemeines
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§ 34 GOGR · Stimme des Präsidenten oder der Präsidentin

1. Bei Abstimmungen übt das Präsidium das Stimmrecht wie die übrigen Ratsmitglieder aus. Ergibt sich bei offenen Abstimmungen Stimmengleichheit, gilt jener Antrag als angenommen, für den der Präsident oder die Präsidentin gestimmt hat. Bei vorheriger Stimmenthaltung fällt er oder sie den Stichentscheid.

2. Ergibt sich bei geheimen Abstimmungen Stimmengleichheit, ist der Antrag abgelehnt.

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