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171.1 GOGR CH-TG

§ 33a Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Schlussabstimmung

Verhandlungen - Allgemeines
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§ 33a GOGR · Schlussabstimmung

1. Über die gesamte Vorlage wird in einer Schlussabstimmung entschieden.

2. Weist die angenommene Vorlage gegenüber dem Entwurf wesentliche Änderungen auf, ist sie in der bereinigten Fassung zuzustellen.

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