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171.1 GOGR CH-TG

§ 30 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Abstimmungsvorbereitung

Verhandlungen - Allgemeines
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§ 30 GOGR · Abstimmungsvorbereitung

1. Nach Schluss der Diskussion stellt das Präsidium die Anträge zusammen und legt dar, wie abgestimmt wird. Wird ein anderes Verfahren beantragt und vom Präsidium bestritten, entscheidet der Rat. Dem Begehren, über eine teilbare Frage getrennt abzustimmen, soll grundsätzlich entsprochen werden.

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