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171.1 GOGR CH-TG

§ 2a Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Unvereinbarkeit

Konstituierung und Organisation
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§ 2a GOGR · Unvereinbarkeit

1. Das Ratsbüro erlässt zur Umsetzung von § 29 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV) betreffend Unvereinbarkeit Richtlinien und sorgt für deren Anwendung.

2. In streitigen Fällen entscheidet der Grosse Rat.

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