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171.1 GOGR CH-TG

§ 28 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Beratung

Verhandlungen - Allgemeines
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§ 28 GOGR · Beratung

1. Besteht eine Vorlage aus mehreren Bestimmungen, werden diese einzeln beraten, falls der Rat nicht anders beschliesst.

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