171.1
GOGR
CH-TG
§ 28 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Beratung
Verhandlungen - Allgemeines
§ 28 GOGR · Beratung
1. Besteht eine Vorlage aus mehreren Bestimmungen, werden diese einzeln beraten, falls der Rat nicht anders beschliesst.