171.1
GOGR
CH-TG
§ 21 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Vorlagen des Regierungsrats
Verhandlungen - Allgemeines
§ 21 GOGR · Vorlagen des Regierungsrats
1. Entwürfe für Gesetze, Verordnungen oder Beschlüsse sowie Voranschlag, Staatsrechnung und spezielle Kreditbegehren sind den Mitgliedern mit einer erläuternden Botschaft zuzustellen.
2. Das Ratsbüro überweist die Vorlage an eine ständige Kommission oder an eine Spezialkommission zur Vorberatung.
3. Berichte können durch das Ratsbüro einer Kommission zur Vorberatung zugewiesen werden.