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171.1 GOGR CH-TG

§ 19 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Tagesordnung

Verhandlungen - Allgemeines
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§ 19 GOGR · Tagesordnung

1. Das Präsidium stellt die Tagesordnung zur Diskussion.

2. Geschäfte, die nicht unter Beachtung der Frist von § 13, aber spätestens bis am Vortag durch Ergänzung der Tagesordnung angekündigt worden sind, dürfen nur behandelt werden, wenn der Rat zustimmt.

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