171.1
GOGR
CH-TG
§ 19 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Tagesordnung
Verhandlungen - Allgemeines
§ 19 GOGR · Tagesordnung
1. Das Präsidium stellt die Tagesordnung zur Diskussion.
2. Geschäfte, die nicht unter Beachtung der Frist von § 13, aber spätestens bis am Vortag durch Ergänzung der Tagesordnung angekündigt worden sind, dürfen nur behandelt werden, wenn der Rat zustimmt.