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171.1 GOGR CH-TG

§ 18 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Präsenzerfassung

Verhandlungen - Allgemeines
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§ 18 GOGR · Präsenzerfassung

1. Nach Eröffnung der Sitzung wird die Präsenz erfasst.

2. Wer verspätet erscheint oder die Sitzung vorzeitig verlässt, hat sich beim Ratssekretariat zu melden.

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