171.1
GOGR
CH-TG
§ 18 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Präsenzerfassung
Verhandlungen - Allgemeines
§ 18 GOGR · Präsenzerfassung
1. Nach Eröffnung der Sitzung wird die Präsenz erfasst.
2. Wer verspätet erscheint oder die Sitzung vorzeitig verlässt, hat sich beim Ratssekretariat zu melden.