171.1
GOGR
CH-TG
§ 14 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Teilnahmepflicht, Entschuldigung
Sitzungen
§ 14 GOGR · Teilnahmepflicht, Entschuldigung
1. Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
2. Wer verhindert ist, hat sich bei den Parlamentsdiensten zuhanden des Präsidiums möglichst frühzeitig schriftlich unter Angabe des Grundes zu entschuldigen.
3. ...