171.1
GOGR
CH-TG
§ 1 Geschäftsordnung des Grossen Rats des Kantons Thurgau (GOGR) - Eröffnungssitzung einer neuen Amtsperiode
Konstituierung und Organisation
§ 1 GOGR · Eröffnungssitzung einer neuen Amtsperiode
1. Zur Eröffnungssitzung einer Amtsperiode wird der Grosse Rat in der zweiten Hälfte des Monats Mai durch das amtsälteste oder bei gleich langer Amtszeit durch das ältere Mitglied eingeladen. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident eröffnet die Sitzung, bezeichnet vorläufig eine Sekretärin oder einen Sekretär sowie vier Stimmenzählende, lässt über die Ergebnisse der Wahlen befinden, nimmt die Amtsgelübde der neu eintretenden Ratsmitglieder ab und leitet die Wahl des Präsidiums.
2. Die neue Präsidentin oder der neue Präsident übernimmt den Vorsitz und lässt die weiteren Mitglieder des Ratsbüros wählen.