§ 3 Open Government Data Verordnung (OGDV) - Begriffe
§ 3 OGDV · Begriffe
1. Es werden folgende Begriffe definiert
1. Offene Verwaltungsdaten: Im Sinne von OGD veröffentlichte Daten der Verwaltung samt zugehörigen Metadaten. Damit sind inhaltlich zusammenhängende und strukturierte Daten gemeint, die digital vorliegen.
2. Metadaten: Informationen zu Daten, die den Datennutzenden helfen, sie korrekt zu verwenden. Dazu gehören namentlich: Beschreibung des Inhalts der Daten, Informationen zur Datenherkunft, zur Datenqualität, zum Datenstand und zur für die Daten zuständigen Stelle.
3. Schützenswerte Daten: Daten, deren Veröffentlichung ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht oder ein Gesetz diese untersagt.
4. Open by Default: Prinzip, gemäss dem Verwaltungsdaten standardmässig offen sind, es sei denn, sie werden mit einer Begründung als schützenswert eingestuft.
5. Datenplattform: Internetplattform, auf der die offenen Verwaltungsdaten zugänglich gemacht werden.