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170.72 OGDV CH-TG

§ 3 Open Government Data Verordnung (OGDV) - Begriffe

Geltungsbereich und Begriffe
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§ 3 OGDV · Begriffe

1. Es werden folgende Begriffe definiert

1. Offene Verwaltungsdaten: Im Sinne von OGD veröffentlichte Daten der Verwaltung samt zugehörigen Metadaten. Damit sind inhaltlich zusammenhängende und strukturierte Daten gemeint, die digital vorliegen.

2. Metadaten: Informationen zu Daten, die den Datennutzenden helfen, sie korrekt zu verwenden. Dazu gehören namentlich: Beschreibung des Inhalts der Daten, Informationen zur Datenherkunft, zur Datenqualität, zum Datenstand und zur für die Daten zuständigen Stelle.

3. Schützenswerte Daten: Daten, deren Veröffentlichung ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht oder ein Gesetz diese untersagt.

4. Open by Default: Prinzip, gemäss dem Verwaltungsdaten standardmässig offen sind, es sei denn, sie werden mit einer Begründung als schützenswert eingestuft.

5. Datenplattform: Internetplattform, auf der die offenen Verwaltungsdaten zugänglich gemacht werden.

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