170.7
CH-TG
§ 24 Gesetz über den Datenschutz (TG DSG) - Rechtsmittel
Rechte der Betroffenen
§ 24 TG DSG · Rechtsmittel
1. Gegen Entscheide aufgrund dieses Gesetzes kann beim in der Sache zuständigen Departement Rekurs erhoben werden.
2. Entscheide der Departemente und des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten unterliegen der Beschwerde an das Verwaltungsgericht.