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170.7 CH-TG

§ 24 Gesetz über den Datenschutz (TG DSG) - Rechtsmittel

Rechte der Betroffenen
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§ 24 TG DSG · Rechtsmittel

1. Gegen Entscheide aufgrund dieses Gesetzes kann beim in der Sache zuständigen Departement Rekurs erhoben werden.

2. Entscheide der Departemente und des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten unterliegen der Beschwerde an das Verwaltungsgericht.

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