170.7
CH-TG
§ 10 Gesetz über den Datenschutz (TG DSG) - Weitere Einschränkungen
Bearbeitung von Personendaten
§ 10 TG DSG · Weitere Einschränkungen
1. Die Bekanntgabe von Personendaten kann aus wichtigen öffentlichen oder schutzwürdigen privaten Interessen eingeschränkt oder mit Auflagen verbunden werden.