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170.7 CH-TG

§ 1 Gesetz über den Datenschutz (TG DSG) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 TG DSG · Zweck

1. Zum Schutz der Persönlichkeit regelt dieses Gesetz die Bearbeitung von Daten durch öffentliche Organe.

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