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§ 2 Gesetz über die Verantwortlichkeit (Verantwortlichkeitsgesetz) - Begriffsbestimmungen

Allgemeines
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§ 2 Verantwortlichkeitsgesetz · Begriffsbestimmungen

1. In den nachfolgenden Bestimmungen werden unter Staat alle in § 1 Abs. 1 erwähnten Gemeinwesen und unter mit öffentlichen Aufgaben betraute Personen alle dort genannten Personen verstanden.

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