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§ 8 Verordnung des Regierungsrates über das Vernehmlassungsverfahren (TG VlV) - Vernehmlassungsunterlagen

Kantonale Vernehmlassungsverfahren
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§ 8 TG VlV · Vernehmlassungsunterlagen

1. Die Vernehmlassungsunterlagen umfassen

1. die Vernehmlassungsvorlage;

2. den erläuternden Bericht;

3. ein Begleitschreiben;

4. die Adressatenliste.

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