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§ 10 Verordnung des Regierungsrates über das Vernehmlassungsverfahren (TG VlV) - Zusammenstellung der Ergebnisse

Kantonale Vernehmlassungsverfahren
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§ 10 TG VlV · Zusammenstellung der Ergebnisse

1. Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens werden in der Botschaft an den Grossen Rat respektive bei Verordnungen und Berichten im Beschluss des Regierungsrates summarisch dargestellt.

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