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§ 7 Verordnung des Regierungsrates betreffend die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungs-, Zivil-, Straf- sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (Übermittlungsverordnung, VeÜ) - Format

Elektronische Eingaben an Behörden
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§ 7 Übermittlungsverordnung, VeÜ · Format

1. Dokumente, die über eine anerkannte Plattform eingereicht werden, sind grundsätzlich im Format PDF zu übermitteln. In Verwaltungsverfahren können Beilagen zu elektronischen Eingaben auch in verbreiteten Dateiformaten wie JPEG, PNG oder Excel zugelassen werden.

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