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170.1 VRG CH-TG

§ 69 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - Ergänzende Vorschriften

Abschnitt: Rechtsschutz in Verwaltungsstreitsachen - Die Klage beim Verwaltungsgericht - Das Verfahren
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§ 69 VRG · Ergänzende Vorschriften

1. Im übrigen richtet sich das Verfahren sinngemäss nach den Bestimmungen über die Beschwerde.

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