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170.1 VRG CH-TG

§ 64 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - Klagefälle

Abschnitt: Rechtsschutz in Verwaltungsstreitsachen - Die Klage beim Verwaltungsgericht - Grundsatz
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§ 64 VRG · Klagefälle

1. Das Verwaltungsgericht beurteilt als einzige Instanz

1. Streitigkeiten aus öffentlichem Recht mit Ausnahme von solchen über Staatsbeiträge zwischen dem Staat Thurgau und Gemeinden, Gemeindezweckverbänden, öffentlich-rechtlichen Korporationen und selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie zwischen diesen untereinander;

1a. * Streitigkeiten aus verwaltungsrechtlichen Verträgen;

2. * ...

3. Entschädigungsansprüche aus der Änderung oder dem Widerruf einer Verwaltungsverfügung;

3a. * ...

4. * Klagen gemäss § 12 Abs. 1 des Gesetzes über die Verantwortlichkeit sowie vermögensrechtliche Ansprüche gegen öffentliche Versicherungskassen;

5. * Streitigkeiten aus öffentlichem Recht zwischen Familienausgleichskassen.

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