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170.1 VRG CH-TG

§ 39 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - Rekurskommission für die Gebäudeversicherung

Abschnitt: Rechtsschutz in Verwaltungsstreitsachen - Der Rekurs - Rekursinstanzen
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§ 39 VRG · Rekurskommission für die Gebäudeversicherung

1. Die Rekurskommission für die Gebäudeversicherung beurteilt Rekurse gegen Entscheide von Organen der Gebäudeversicherung.

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