Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.11 StWV CH-TG

§ 8 Verordnung über das Stimm- und Wahlrecht (StWV) - Fristen für Wahlvorschläge

Vorbereitung von Abstimmungen und Wahlen - Ankündigung, Fristen, Botschaften
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 StWV · Fristen für Wahlvorschläge

1. Mit der Ankündigung von Wahlen wird bekannt gegeben, innert welcher Frist die Wahlvorschläge bei der Staatskanzlei beziehungsweise der Gemeindebehörde einzureichen sind.

← § 7 StWV Verordnung über das Stimm- und Wahlrecht (StWV) - Zuständige Departemente § 9 StWV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 612-2001-2575 (Art. 8 al. 3 ODP)
Electronic Voting Feasibility Study in Switzerland
This article allows the Federal Council to authorize cantons to deviate from standard procedures using new technical means for establishing ballot results, which is pertinent to electronic voting.