Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.1 StWG CH-TG

§ 63 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) - Wahlvorschläge für Nationalratswahlen

Abstimmungen und Wahlen an der Urne - Wahlen - Bestimmungen für andere Proporzwahlen
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§ 63 StWG · Wahlvorschläge für Nationalratswahlen

1. Wahlvorschläge bei Nationalratswahlen sind bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungstag bei der Staatskanzlei einzureichen.

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