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161.1 StWG CH-TG

§ 54 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) - Parteistimmenzahl

Abstimmungen und Wahlen an der Urne - Wahlen - Proporzwahl des Grossen Rates
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§ 54 StWG · Parteistimmenzahl

1. Die Parteistimmenzahl setzt sich zusammen aus

1. den Kandidatenstimmen, das heisst die Stimmen, welche die Kandidatinnen oder Kandidaten der gleichen Parteiliste erhalten haben;

2. den Zusatzstimmen, das heisst die Zahl der leeren oder durch Streichung freigewordenen Linien auf den Listen der gleichen Partei.

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