161.1
StWG
CH-TG
§ 54 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) - Parteistimmenzahl
Abstimmungen und Wahlen an der Urne - Wahlen - Proporzwahl des Grossen Rates
§ 54 StWG · Parteistimmenzahl
1. Die Parteistimmenzahl setzt sich zusammen aus
1. den Kandidatenstimmen, das heisst die Stimmen, welche die Kandidatinnen oder Kandidaten der gleichen Parteiliste erhalten haben;
2. den Zusatzstimmen, das heisst die Zahl der leeren oder durch Streichung freigewordenen Linien auf den Listen der gleichen Partei.