161.1
StWG
CH-TG
§ 26 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) - Stimmmaterial
Abstimmungen und Wahlen an der Urne - Abstimmungen
§ 26 StWG · Stimmmaterial
1. Das Stimmmaterial umfasst den Stimmrechtsausweis, die Stimmzettel, ein Stimmzettelcouvert und die Vorlagen mit Botschaften.
2. Für jede Vorlage ist ein separater Stimmzettel zu verwenden. Vorbehalten sind Abstimmungen über Volksinitiativen mit Gegenvorschlag.