143.2
CH-TG
§ 11 Verordnung des Regierungsrates über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Gebührenabrechnung
§ 11 Verordnung des Regierungsrates über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Gebührenabrechnung
1. Der Kanton rechnet monatlich mit den antragstellenden Behörden ab.