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§ 2 Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Kleiner Grenzverkehr mit Österreich - Zuständigkeit

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§ 2 Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Kleiner Grenzverkehr mit Österreich · Zuständigkeit

1. Für die Ausstellung, die Verweigerung und den Entzug der in Art. 2 bis Art. 4 des Abkommens erwähnten Ausweispapiere sind folgende Behörden zuständig

1. * die Zollbehörden für Grenzkarten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie für Ausflug- und Sammelausflugscheine;

2. * die zuständigen übergeordneten eidgenössischen oder kantonalen Instanzen für Dienstausweise.

3.-4. * ...

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