142.621
CH-TG
§ 2 Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Kleiner Grenzverkehr mit Österreich - Zuständigkeit
§ 2 Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Kleiner Grenzverkehr mit Österreich · Zuständigkeit
1. Für die Ausstellung, die Verweigerung und den Entzug der in Art. 2 bis Art. 4 des Abkommens erwähnten Ausweispapiere sind folgende Behörden zuständig
1. * die Zollbehörden für Grenzkarten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie für Ausflug- und Sammelausflugscheine;
2. * die zuständigen übergeordneten eidgenössischen oder kantonalen Instanzen für Dienstausweise.
3.-4. * ...